Seit dem 1.1.2015 ist die 2. Stufe der 1.BImSchV in Kraft.
Diese vom Gesetzgeber erstellte Verordnung enthält die Anforderungen an Neugeräte (Holzbrand) in folgenden Punkten: CO-Gehalt(1,25 g/m³), Feinstaub(0,04 g/m³) sowie Wirkungsgrad (>75%). (Werte für Speichergrundöfen) Neuanlagen müssen zertifiziert sein, dh. entweder ein von der Industrie hergestellter Feuerraum, der erfolgreich eine Messung durchlaufen hat, oder ein handwerklich erstellter Feuerraum, der vor Ort von einem Schornsteinfeger nachträglich gemessen wird. Diese Vor-Ort-Messungen dauern ca. eine Stunde. Die Kosten belaufen sich auf ca.150-300 € je nach Schornsteinfeger bzw. Messbeauftragtem. Feinstaubregelung Was bedeutet das für den Bau von handwerklichen Grundöfen? 1. Verwendung eines handwerklich zertifizierten Grundofenfeuerraums vom Verein 850°-handwerklicher Grundofen oder 2. Die handwerklich gebauten Grundöfenfeuerräume werden nach dem Bauen ein Mal abnahmetechnisch gemessen . Eine Probemessung an unserem 9kW Grundofen hat die geforderten Werte problemlos eingehalten - somit bin ich sehr zuversichtlich das es für die anderen Grundöfen auch zutrifft und hoffe auf ihr Vertrauen. Auf das der handwerkliche Grundofen nicht irgendwann ausstirbt ! Fragen diesbezüglich unbedingt stellen ! |
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